Impressum
Dr. med. dent. Ludwig Riedl
- Anschrift:
- Zahnarztpraxis Dr. Ludwig Riedl
- Berlstr. 3
- 81375 München
- Kontakt:
- Telefon: +49 89 714 25 22
- Telefax: +49 89 71 13 20
- E-Mail: praxis@dr.ludwigriedl.de
- Aufsichtsbehörde:
- Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)
- Fallstraße 34 · 81369 München
- Telefon: +49 89 72 401-0
- Internet: https://www.kzvb.de/
Mitgliedschaften in Fachgruppierungen
-
Deutsche Gesellschaft für Implantologie
Rischkamp 37f · 30659 Hannover
Telefon: +49 511 53 78 25 -
Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Liesegangstr. 17a · 40211 Düsseldorf
Telefon: +49 211 61 01 98-0
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
- Berufsbezeichnung:
- Zahnarzt (verliehen in Deutschland)
- Zuständige Kammer:
- Bayerische Landeszahnärztekammer
- Flößergasse 1 · 81369 München
- Telefon: +49 89 72 480-0
- Internet: https://www.blzk.de/
- Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte
- Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) des Landes Bayern
- beides einsehbar unter: https://www.kzvb.de/
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
- Name und Sitz des Versicherers:
- DentAssec GmbH
- Paradiesstraße 1 · 73230 Kirchheim unter Teck
- Geltungsraum der Versicherung:
- Deutschland
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(Unsere ggf. dort erforderlichen Daten finden Sie oben im Impressum.)
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Website
Voraussetzungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter "https://dr.ludwigriedl.de/" veröffentlichte Website von Zahnarzt Dr. med. dent. Ludwig Riedl.
Als Inhaber dieser Website bin ich bemüht, diese Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
Status
Im BFSG gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG, die im BFSG geregelte Dienstleistungen (inkl. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr) anbieten (§ 3 Abs. 3 S. 1 BFSG). Kleinstunternehmen sind definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte aufweisen und einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Demnach bin ich nach den aktuellen Vorschriften nicht verpflichtet, meine Webseiten vollständig barrierefrei zu gestalten. Ich bemühe mich jedoch, alle wesentlichen Inhalte meiner Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Feedback und Kontaktangaben
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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.